Liftrechner

Treppenlift: Kosten, Zuschuss und Eigenanteil

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Pflegebedürftigem für einen Treppenlift (§ 40 Abs. 4 SGB XI), zusammen höchstens 16.720 €. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet laut Ratgebern meist 4.250 € bis 8.000 €; mit Pflegegrad bleiben davon etwa 70 € bis 3.820 € Eigenanteil.

Eigenanteil berechnen

Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab; angezeigt wird der Betrag, der als außergewöhnliche Belastung abziehbar ist (§ 33 Abs. 3 EStG, stufenweise nach BFH, Urteil vom 19.01.2017, VI R 75/14).

Preise nach Lifttyp

Lifttypübliche Spannenach Zuschuss (1 Person)
Sitzlift für gerade Treppe4.250 € – 8.000 €70 € – 3.820 €
Sitzlift für kurvige Treppe8.000 € – 14.667 €3.820 € – 10.487 €
Plattformlift (Rollstuhl) für gerade Treppe9.000 € – 16.500 €4.820 € – 12.320 €
Plattformlift (Rollstuhl) für kurvige Treppe12.000 € – 25.000 €7.820 € – 20.820 €
Hublift (Hebebühne)9.000 € – 25.000 €4.820 € – 20.820 €

Preisspannen aus veröffentlichten Ratgebern und Anbieter-Übersichten, inklusive Einbau. Es gibt keine amtliche Preisliste; der tatsächliche Preis hängt von Treppe, Etagen, Ausstattung und Anbieter ab. Immer mehrere schriftliche Angebote einholen. „Übliche Spanne“ = Mittel der Von- und Bis-Werte aller Quellen.

Mehr zum Thema

Stand: 2026-11-08. Quellen: § 40 Abs. 4 SGB XI, § 33 Abs. 3 EStG.