Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse
Bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlt die Pflegekasse für einen Treppenlift, wenn ein Pflegegrad vorliegt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige in der Wohnung, gibt es bis zu 4.180 € je Person, zusammen höchstens 16.720 €.
| Personen mit Pflegegrad | Zuschuss höchstens |
|---|---|
| 1 | 4.180 € |
| 2 | 8.360 € |
| 3 | 12.540 € |
| 4 | 16.720 € |
Was das Gesetz verlangt
- Ein Pflegegrad (1 bis 5) liegt vor.
- Der Lift ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich oder stellt eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder her.
- Der Zuschuss ist „subsidiär“: Erst zahlen andere vorrangige Träger (z. B. Unfallversicherung), dann die Pflegekasse.
- „Je Maßnahme“: Ändert sich die Pflegesituation später, kann es erneut einen Zuschuss geben.
So gehen Sie vor
- Kostenvoranschlag einholen (am besten mehrere).
- Antrag bei der Pflegekasse stellen – vor der Auftragsvergabe.
- Bescheid abwarten, dann beauftragen.
Eigenanteil nach Zuschuss berechnen
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen beraten kostenlos.
Stand: 2026-11-08. Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI (Gesetzestext).