Liftrechner

Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse

Bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlt die Pflegekasse für einen Treppenlift, wenn ein Pflegegrad vorliegt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige in der Wohnung, gibt es bis zu 4.180 € je Person, zusammen höchstens 16.720 €.

Personen mit PflegegradZuschuss höchstens
14.180 €
28.360 €
312.540 €
416.720 €

Was das Gesetz verlangt

So gehen Sie vor

  1. Kostenvoranschlag einholen (am besten mehrere).
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen – vor der Auftragsvergabe.
  3. Bescheid abwarten, dann beauftragen.

Eigenanteil nach Zuschuss berechnen

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen beraten kostenlos.

Stand: 2026-11-08. Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI (Gesetzestext).